Spenden von Privatpersonen:
Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen hat uns mitgeteilt, dass für Spenden, die ab dem 01.01.2024 erfolgten, die Angabe der nationalen Nummer des Spenders (sogenannte Erkennungsnummer des Nationalregisters) verpflichtend ist.
Dies betrifft faktisch die Spenden, die im Jahr 2024 gemacht wurden und wofür sie im Jahr 2025 eine Bescheinigung von uns erhalten.
Hier können Sie die nationale Nummer mit Angabe von Namen und Adresse einpflegen, damit wir Ihnen auch weiterhin Ihre Steuerbescheinigung (Spendenquittung) unaufgefordert zukommen lassen können. Darüber hinaus kann der FÖD Finanzen die Steuererklärung oder den Vorschlag der vereinfachten Erklärung des Spenders vorausfüllen, damit dieser „automatisch“ in den Genuss des Steuervorteils kommt, auf den er Anspruch hat.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihr Vertrauen!
Wir sichern Ihnen zu, dass mit diesen Daten verantwortungsvoll umgegangen wird und diese nur für diesen Zweck erhoben werden dürfen.